EULA: Jaeger und Sammler The Collectors Choice

komfortable Sammlungsverwaltung

End User License Agreement für Jäger & Sammler

WICHTIG: Lesen Sie die Lizenz sorgfältig vor der Nutzung der Software

Das ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung (die Vereinbarung) zwischen Ihnen (einer Persönlichkeit oder einer rechtlichen Person) und dem Autor von

Jäger & Sammler

für das beiliegende Softwareprodukt, welches die Computersoftware und alle beiliegenden Materialien (Software) einschließt. Wenn Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software downzuloaden, zu installieren, kopieren oder anderweitig zu nutzen. Der Autor behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt werden.

Jäger & Sammler ist ein Programm, welches die Objekte einer z.B. Münzsammlung verwaltet und verschiedene Aufstellungen über die Sammlung ausgeben kann.


LIZENZGEWÄHRUNG

Die Software ist "in Gebrauch", wenn sie sich in flüchtigem oder nichtflüchtigem Arbeitsspeicher des Computers befindet. Die Evaluation Software kann innerhalb der Evaluierungsperiode frei genutzt und in unveränderter Form (ohne Registrierungsschlüssel) weitergegeben werden.

a) Einzel-Lizenz:
Wenn Sie eine Einzellizenz für die Software erworben haben, dürfen Sie die Software nur für einen Benutzer, aber auf mehreren Computern einsetzen. Wenn Sie eine Mehruserlizenz erworben haben, dürfen Sie die Software für eine der Lizenz entsprechenden Anzahl von Benutzern nutzen.

b) Funktionslimitierte Evaluierungsversion:
Wenn Sie die Funktionslimitierte Evaluierungsversion der Software bekommen haben, dürfen Sie die Software innerhalb der in der Software eingeräumten Funktionalität zu Testzwecken nutzen. Sie dürfen die Funktionalität der Software in keiner Weise ändern, um die Evaluierungsperiode zu verlängern.

COPYRIGHT

Die Software ist für Sie lizenziert, nicht verkauft. Alle Rechte an der Software verbleiben bei dem Autor. Die Software ist durch Copyright Gesetze und internationale Verträge geschützt. Sie dürfen die der Software beiliegenden Materialien nicht kopieren außer zu dem ausschließlichen Zweck eines Backups. In diesen Kopien müssen sich alle Copyright Informationen und die Lizenzvereinbarungen befinden, die der Software beiliegen.

NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Sie dürfen die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren. Sie dürfen die Software nicht verleihen, verkaufen, weiterlizensieren oder verleihen. Die Software ist als  Einzelprodukt lizenziert. Ihre Bestandteile dürfen nicht getrennt werden, um sie auf mehr als einem Computer einzusetzen.

GESAMTVEREINBARUNG

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Autor der Software dar und ersetzt alle vorhergehenden Vereinbarungen. Diese Vereinbarung kann nicht verändert werden mit Ausnahme einer von beiden Parteien unterschriebenen Vereinbarung. Die Punkte dieser Vereinbarung setzen alle widersprüchlichen oder unlogischen Vereinbarungen in jeder Form außer Kraft, die zusätzlich von den Parteien getroffen wurden. Wird ein Teil der Vereinbarung als nicht einhaltbar eingeschätzt, so wird er auf das gesetzliche Maximum ausgedehnt und beeinflußt nicht die Verbindlichkeit der anderen Teile.

GARANTIEAUSSCHLUSS

KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, LEHNEN DIE SOFTWAREHERSTELLER ALLE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER SOFTWARE UND DER BEGLEITENDEN  UNTERLAGEN AB, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT GEWÄHRT WORDEN SIND, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR TAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN DIE SOFTWAREHERSTELLER AUF KEINEN FALL FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN GLEICH WELCHER ART, EINSCHLIEßLICH OHNE BESCHRÄNKUNG AUF DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN AUS KÖRPERVERLETZUNG, ENTGANGENEM GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST GESCHÄFTLICHER INFORMATIONEN ODER IRGENDEINEM ANDEREN VERMÖGENSSCHADEN AUS DER BENUTZUNG DIESES PRODUKTES ODER AUS DER TATSACHE, DAß ES NICHT BENUTZT WERDEN KANN, SELBST WENN DER SOFTWAREHERSTELLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN IST. IN JEDEM FALL IST DIE GESAMTE HAFTUNG DES HERSTELLERS UNTER JEDWEDER BESTIMMUNG DIESES VERTRAGES BEGRENZT AUF DIE SUMME, DIE VON IHNEN TATSÄCHLICH FÜR DIE SOFTWARE BEZAHLT WORDEN IST.